Allgemeine Service- und Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Service- und Reparaturleistungen der Erich Stallkamp ESTA GmbH gegenüber ihren Kunden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Erich Stallkamp ESTA GmbH. Die hier vereinbarten Bedingungen gelten auch dann, wenn entgegenstehende Kundenbedingungen bekannt sind und die Leistung vorbehaltlos erbracht wurde.

1.2 Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Diagnose, Reparatur und Wartung von Geräten. Mit dem Versand des zu reparierenden Gegenstands an die Erich Stallkamp ESTA GmbH, gilt die Einwilligung zur Demontage zwecks Fehlerdiagnose als erteilt. Wird das Produkt anschließend ohne Durchführung einer Reparatur zurückgesendet, fällt eine gesonderte Diagnosegebühr in Höhe von 250 EUR an.

1.3 Anlieferungszustand
Der Kunde ist verpflichtet, das zur Diagnose oder Reparatur übersandte Gerät in grundgereinigtem Zustand anzuliefern. Im Zuge der Annahme wird das Gerät einer Überprüfung unterzogen. Wird hierbei festgestellt, dass das Gerät nicht in einem angemessen gereinigten Zustand ist, behält sich die Erich Stallkamp ESTA GmbH das Recht vor, eine pauschale Reinigungsgebühr nach Ziffer. 4.2 zu erheben. Sofern eine Reinigung durch die Erich Stallkamp ESTA GmbH erforderlich wird, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten.
Eine ordnungsgemäße Reinigung ist Voraussetzung für die Durchführung der Diagnose- und Reparaturarbeiten. Die Erich Stallkamp ESTA GmbH ist berechtigt, die Bearbeitung des Geräts bis zur vollständigen Reinigung auszusetzen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Service- oder Reparaturleistung bestellt und die Erich Stallkamp ESTA GmbH diese durch Auftragsbestätigung, Terminvereinbarung oder Versand der Ware bzw. Erbringung der Leistung annimmt. Bestellungen können telefonisch, per E-Mail, über digitale Kundenportale oder persönlich erfolgen.
Ein Reparaturauftrag kommt durch die Annahme eines zuvor von der Erich Stallkamp ESTA GmbH erstellten Kostenvoranschlags durch den Kunde zustande.

3. Diagnose und Demontage, Reparaturfreigabe und Umgang mit demontierten Geräten

3.1 Diagnose und Demontage
Im Rahmen der diagnostischen Untersuchung kann eine Demontage des Geräts erforderlich sein. Der Kunde erklärt sich mit dieser Maßnahme durch die Einsendung des Geräts einverstanden. Sämtliche damit verbundenen Kosten sowie potenzielle Risiken, wie beispielsweise die vollkommene Funktionsunfähigkeit werden dem Kunden vorab offengelegt.

3.2 Reparaturfreigabe
Nach Abschluss der Diagnose wird dem Kunden ein Reparaturangebot mit den festgestellten Mängeln vorgelegt. Der Kunde hat anschließend eine Frist von 6 Wochen, um die Reparatur freizugeben oder das Gerät zurückzufordern

3.3 Rücksendung im demontierten Zustand
Wird kein Reparaturauftrag erteilt und fordert der Kunde die Rücksendung, erfolgt diese grundsätzlich im aktuellen, demontierten Zustand. Dies erfolgt unter Hinweis auf den Zustand des Geräts, sofern kein gesonderter Zusammenbau beauftragt wurde.

3.4 Wiederzusammenbau als zusätzliche Dienstleistung
Sollte der Kunde wünschen, das Gerät in zusammengebautem Zustand zurückzuerhalten, wird der Wiederzusammenbau als separate Dienstleistung berechnet. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden vor Zusammenbau mitgeteilt.

4. Annahmefrist und Kostentragungspflicht

4.1 Annahmefrist
Reagiert der Kunde nicht innerhalb der 6 Wochenfrist nach Ziff. 3.2, wird das Gerät an ihn zurückgeschickt.

4.2 Kosten für Rücksendung
Der Kunde trägt im Falle der Ziff. 4.1 die Kosten der Rücksendung

4.3 Kosten für Reinigung
Erfolgt die Anlieferung des Geräts in nicht gereinigtem Zustand, ist die Erich Stallkamp ESTA GmbH berechtigt, für die erforderliche Reinigung eine pauschale Gebühr in Höhe 150 EUR pro Gerät zu erheben.

5. Preise

5.1 Preisgrundlage
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preise gemäß der gültigen Preisliste. Diese findet sich auf der Homepage der Erich Stallkamp ESTA GmbH (https://www.stallkamp.de/) und kann dort durch einen „Login“ abgerufen werden. Sollte der Kunde zu diesem Bereich keinen Zugang haben, erhält er eine Preisliste durch die Erich Stallkamp ESTA GmbH auf Nachfrage zugesandt.

5.2 Anfahrts- und Zusatzkosten
Für die An- und Abfahrt wird eine Pauschale, gemäß der unter Ziff. 5.1. erwähnten Preisliste berechnet. Zusatzleistungen, wie beispielsweise der Wiederzusammenbau oder Arbeiten
außerhalb der Normalarbeitszeit, werden gesondert gemäß der Preisliste aus Ziff. 5.1 in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

6.1 Gewährleistung
Die Erich Stallkamp ESTA GmbH gewährt auf die durchgeführte Werkleistung eine Gewährleistung von einem Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

6.2. Haftungsbeschränkung
Die Erich Stallkamp ESTA GmbH haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Erich Stallkamp ESTA GmbH gegenüber Unternehmern für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und/oder (Mangel-) Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Ferner erfolgt keinerlei Kostenerstattung für Arbeitszeit oder Transportkosten, sofern der Händler eigenständig tätig wird.

7. Gewährleistungsansprüche

7.1. Gewährleistung
Soll die Reparatur im Rahmen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen erfolgen, bedarf es des Nachweises eines rechtsgültigen Kaufvertrags, der den Übergabezeitpunkt des Geräts an den Kunden belegt. Das jeweils vorgesehene Rücksendeformular sowie die zugehörige Checkliste sind vollständig auszufüllen und beizufügen. Von dieser Regelung abweichende vertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt und haben in der jeweils getroffenen Vereinbarung Vorrang.

7.2 Kosten im Falle eines fehlenden Gewährleistungsanspruchs
Stellt sich nach Einsenden der Ware heraus, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, ist die Erich Stallkamp GmbH berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten und Gebühren in Rechnung zu stellen. Der Kunde erhält auf Verlangen einen Kostenvoranschlag im Sinne der Ziff. 3.2.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen verbleiben sämtliche eingebaute Zubehörteile, Ersatzteile und Aggregate im Eigentum der Erich Stallkamp ESTA GmbH.

9. Datenschutz

9.1 Datenverarbeitung
Die Erich Stallkamp ESTA GmbH erhebt, verarbeitet und speichert alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO).

9.2 Zweck der Datenverarbeitung
Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages, zur Leistungserbringung sowie – bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden – zu Marketingzwecken genutzt.

9.3 Widerruf der Einwilligung
Der Kunde kann seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich widerrufen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten, die Verträge mit Verbrauchern betreffen, gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers. Für Verträge mit Unternehmern ist als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz der Erich Stallkamp ESTA GmbH, 49413 Dinklage, vereinbart.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieser Service- und Reparaturbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

11.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Diese Website verwendet Cookies, um alle Funktionen des Angebots zu gewährleisten. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise. Um unser Angebot nutzen zu können, willigen Sie bitte der Nutzung von Cookies mit einem Klick auf den "Akzeptieren"-Button ein.